1.) Die EU Whistleblower Verordnung

Ab dem 17.12.2021 tritt die EU Whistleblower Verordnung in Kraft

Die neue Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern deckt viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts ab. Das gilt z.B. sowohl für die Bekämpfung von Geldwäsche, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit.

Ab dem Stichtag, dem 17. Dezember 2021 sollen sich Whistleblower auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Darüber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein.

Wer muss die EU Whistleblower Verordnung umsetzen?
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen künftig geeignete interne Meldekanäle bereitstellen. Für die Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Pflicht bereits ab dem 17. Dezember 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren, somit bis zum 17.Dezember 2023.

Bei Kommunen sieht es etwas anders aus. Hier wird anhand der Einwohnerzahl die EU Whistleblower Verordnung verpflichtend eingeführt und zwar für Kommunen ab 15.000 Einwohner- Stichtag auch hier, der 17.12.2021 .