Bilder und Webseiten und Links aus dem Google Index löschen
Es kann viele Gründe dafür geben, eine Website oder bestimmte Inhalte selbiger aus den Suchergebnissen von Google entfernen zu wollen. In diesem Beitrag erklären wir, wie das nachhaltig funktioniert.
Warum das Löschen von Bildern und Webseiten interessant ist
Da Sie diesen Beitrag lesen, haben Sie voraussichtlich mindestens einen guten Grund, warum Ihre Website oder Teile davon aus den Suchergebnissen von Google verschwinden sollen. Vielleicht sind Sie mit ihrem Onlineauftritt umgezogen, aber die alte Seite ist noch immer auffindbar. Oder es liegen rechtliche Gründe dafür vor, dass Sie einen bestimmten Inhalt „spurenfrei“ aus dem Netz nehmen müssen. Was auch immer es ist: Es ist möglich!
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Schritte, die notwendig sind, um ganze Websites bzw. einzelne Inhalte – insbesondere Bilder – aus Google zu entfernen.
Zum besseren Verständnis starten wir jedoch mit etwas Hintergrundwissen über die Funktionsweise der Suchmaschine.
So funktioniert die Suchmaschine Google
Vier Stichworte: Verzeichnis, Indexierung, Crawler, Caching.
Das Verzeichnis ist der Google-Index, in dem alle URLs gespeichert sind, die die Suchmaschine gesammelt hat – und nur diese werden bei der Auswahl der Suchergebnisse berücksichtigt.
Indexierung ist die Bezeichnung des Prozesses, mit einer Website in dieses dynamische Verzeichnis von Google aufgenommen zu werden. Das geschieht in der Regel mehr oder weniger automatisch durch den Google-Crawler oder dank Eigeninitiative.
Der Crawler sucht das Internet kontinuierlich nach neuen URLs ab. Dafür scannt er bereits bekannte Websites nach Links ab. Entdeckt er bisher unbekannte URLs, beginnt der Indexierungsprozess.
Nun sind bei einem frisch gestarteten Onlineauftritt natürlich noch keine Backlinks von anderen Websites vorhanden. In diesem Fall – oder auch sonst, um die Sache zu beschleunigen – kann manuell nachgeholfen werden.
Man reicht die URL seiner Website zur Indexierung selbst ein. Wo und wie genau, wird von Google gut und übersichtlich erklärt: „Google um erneutes Crawlen deiner URLs bitten“
Man reicht seine XML-Sitemap per Google Search Console ein. Wie Sie Ihre WordPress-Website mit dem Google-Tool verbinden, erfahren Sie hier: „Wie man WordPress mit der Search Console von Google verbindet“
In beiden Fällen ist die Aufnahme in den Google-Index nicht garantiert, aber sehr wahrscheinlich. Ob eine Website indexiert wurde und im Verzeichnis der Suchmaschine vorhanden ist, lässt sich ganz einfach über den Suchbefehl „site:“ überprüfen.
Beispiel: site: https://ihre-domain.de bzw. https://ihre-domain.de/bestimmer-inhalt
Kommen wir zum Caching. Die Methode zur schnelleren Bereitstellung von Suchergebnissen im Detail zu erklären, würde am Ziel dieses Beitrags vorbeiführen. Wichtig ist zu wissen, dass das Caching zum Großteil dafür verantwortlich zeichnet, wenn in Suchergebnislisten noch Websites angezeigt werden, die so eigentlich nicht mehr existieren.
Caches sind quasi Schnappschüsse von Onlineauftritten, die Google regelmäßig erstellt, um letztlich weniger Aufwand bei der Suche nach geeigneten Inhalten für Suchanfragen zu haben. Auch diese müssen gelöscht werden, wenn eine Website gänzlich aus den Suchergebnissen verschwinden soll. Wie das geht, verraten wir jetzt!
URLs aus dem Google-Index löschen
An einem Google-Konto kommen Sie in diesem Fall nicht vorbei, denn Sie brauchen Zugang zur Search Console. Als Website-Inhaber können Sie hier unter den Menüpunkten „Index“ und „Entfernen“ die Löschung ganzer Websites oder bestimmter Inhalte beantragen.
Gibt Google dem Antrag statt, wird die entsprechende URL für etwa ein halbes Jahr vorübergehend aus dem Index genommen. Sofern sie nicht komplett gelöscht oder von der Indexierung ausgeschlossen wird (mehr dazu gleich), findet nach Ablauf der sechs Monate eine erneute Aufnahme ins Google-Verzeichnis statt.
Wenn Sie die Löschung von URLs beantragen möchten, deren Inhaber Sie nicht sind (z. B. unrechtmäßige Kopien Ihrer Inhalte auf fremden Websites), können Sie dies über ein speziell dafür eingerichtetes Google-Formular tun: „Entfernung von urheberrechtlich geschützten Inhalten“
Das Gleiche gilt für Inhalte über Ihre Person. Es gibt ein EU-Recht auf Vergessen, weshalb Sie wiederum über ein eigenes Formular die Löschung von persönlichen Informationen über Sie auf Websites Dritter beantragen können: „Löschung aufgrund des europäischen Datenschutzes“
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass eine Löschung bei Google zunächst nur für ein halbes Jahr gilt, empfiehlt es sich, im ersten Schritt die Betreiber der jeweiligen Websites darum zu bitten, die Informationen über Sie zu löschen, damit sie nicht erneut indexiert werden. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Website-Betreiber dazu verpflichtet, personenbezogene Daten auf Wunsch zu löschen.
Bilder aus Google löschen
Für die Löschung von Bildern aus der Google-Suche gilt grundsätzlich die gleiche Vorgehensweise wie für andere Website-Inhalte: URL bei Google einreichen und Bilder im Anschluss entweder komplett löschen oder von der Indexierung ausschließen.
Letzteres schauen wir uns nun noch mal genauer an!
Indexierung durch Google in WordPress verhindern
Wie bereits erwähnt: Google löscht URLs zunächst lediglich für ein halbes Jahr aus dem Index. Um dauerhaft zu verschwinden, müssen die entsprechenden Inhalte von einer erneuten Indexierung ausgeschlossen werden. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen.
Soll eine ganze Website ausgeschlossen werden, kann im Header der Website folgender Code hinterlegt werden:
In WordPress ist es noch einfacher: Hier reicht das Setzen des Häkchens unter „Einstellungen“ —> „Lesen“ —> „Suchmaschinen davon abhalten, diese Website zu indexieren“
Um einzelne Inhalte Ihrer Website von der Indexierung auszuschließen, benötigen Sie Unterstützung eines SEO-Plug-ins (z. B. Rank Math oder Yoast). Nach der Installation und Aktivierung haben Sie dann im Bearbeitungsmodus Ihrer Seiten und Beiträge die Möglichkeit, Googles Crawler davon abzuhalten, die entsprechenden Inhalte abzusuchen.
Fazit
Es ist grundsätzlich nicht schwer, Website-Inhalte aus Google zu entfernen, aber etwas „tricky“. Zum einen aufgrund der Caching-Methode, zum anderen wegen der zeitlichen Befristung einer Löschung. Hinzu kommt, dass Projekte wie beispielsweise „Wayback Machine“ eigene URL-Verzeichnisse mit alten Website-Versionen speichern.
Diese werden nicht automatisch mitgelöscht, wenn man eine URL bei Google entfernen lässt. Dies betrifft auch weitere Suchmaschinen (z. B. Bing), die eigene Systeme und Formulare dafür haben. Lediglich der Ausschluss von der Indexierung ist für alle Anbieter gültig. Eine komplett spurenfreie Löschung von Websites ist trotz aller Bemühungen schwer zu garantieren.
Die oben genannten Maßnahmen bringen aber bereits eine ganze Menge und da Google der absolute Platzhirsch im Bereich der Suchmaschinen ist, sorgen sie im Zweifel bereits für den gewünschten Effekt.
Viel Erfolg beim verschwinden lassen
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